Eines ist in jedem Fall ratsam, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen: Checkliste und Terminkalender sollten immer auf dem neusten Stand sein. Schließlich wollen Sie nichts vergessen und alle Termine im Blick haben.

 

Wir erstellen Ihnen eine solche Checkliste, damit Sie Ihre Wohnung schnell und einfach verkaufen können.

Eine erste Übersicht 

Beginnen Sie Ihre “Checkliste Wohnungsverkauf” mit folgenden Überlegungen:

  • Haben Sie einen Grundbuchauszug?
  • Liegt eine Flurkarte (ein Katasterplan) vor?
  • Gibt es Grundrisszeichnungen der Wohnung?
  • Haben Sie eine Wohnflächenberechnung vorgenommen?
  • Haben Sie die Teilungserklärung bei Wohneigentum?
  • Und nochmals zum Thema Wohneigentum: Liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vor?
  • Verfügen Sie über Kopien der letzten Eigentümerversammlungen (falls notwendig)?
  • Ist die Brandversicherungsurkunde zur Hand?
  • Wie sieht es mit dem Wirtschaftsplan aus?
  • Und haben Sie einen anerkannten Energieausweis?

 

So viel zu den Basics. Jetzt wollen wir ein bisschen tiefer ins Thema einsteigen.

Zusammenfassung:

Sorgen Sie zuallererst dafür, dass Sie die wichtigsten Unterlagen beisammen haben.

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5 Tipps, die Sie beherzigen sollten

Nachdem wir jetzt die Pflicht erledigt haben, kommt die Kür. Und die setzt sich aus 5 Tipps zusammen, die Ihnen den Immobilien Verkauf erleichtern sollen.

Tipp 1: Leer verkaufen?

Wenn Sie Ihre Wohnung gar nicht selbst bewohnen, sondern vermietet haben, ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie können Ihren Mieter nicht einfach vor die Tür setzen. Sie könnten aber warten, bis dieser auszieht (sofern das realistisch ist).

 

Grundsätzlich lassen sich leere Wohnungen jedenfalls besser verkaufen. Das gilt naturgemäß erst recht, wenn der Käufer selbst einziehen möchte. Doch wirklichen Spielraum haben Sie nur, wenn Sie die Wohnung noch selbst bewohnen.

 

Aber auch hier gibt es keine allgemeingültige Aussage. Es gibt Interessenten, die können sich eine gekaufte Wohnung besser vorstellen, wenn sie noch dort wohnen. Andere bevorzugen leere Räume, um sich die Wohnung im Geiste bereits ihrem Gusto entsprechend einzurichten.

Tipp 2: Richten Sie Ihre Wohnung her

So oder so: Ihre Wohnung muss schon etwas hermachen, wenn Sie Besichtigungstermine vereinbaren wollen. Ein hoher Verkaufspreis kann nur erzielt werden, wenn Sie aufgeräumt und sauber gemacht haben, sämtlicher Unrat muss selbstverständlich auch beseitigt werden.

 

Unter Umständen kann auch Home Staging ratsam sein. Dabei richten Experten vor Ort Ihre Wohnung so ein, dass sie einen richtig guten Eindruck macht.

Tipp 3: Bringen Sie das Grundbuch auf den neuesten Stand

Das Grundbuch ist dazu da, die rechtlichen Gegebenheiten einer Immobilie zu dokumentieren. Häufig befinden sich in diesem Grundbuch aber noch Eintragungen, die nicht mehr aktuell bzw. relevant sind:

  • Löschen Sie beispielsweise Einträge über das Wohnrecht, wenn die betreffenden Personen inzwischen verstorben sind.
  • Befindet sich im Grundbuch ein Zwangsversteigerungsvermerk oder ein Zwangsverwaltungsvermerk, müssen Sie zunächst mit dem Gläubiger klären, ob Sie die Wohnung dennoch freihändig verkaufen können.

Tipp 4: Mit oder ohne Makler verkaufen?

Wer seine Wohnung verkauft, steht immer auch vor der Frage, ob er das besser alleine oder mit der Hilfe eines Maklers macht. Eine grundsätzliche Antwort darauf gibt es nicht.

 

Wenn Sie selbst vom Fach sind oder sich zumindest umfangreiches Wissen angeeignet haben, können Sie womöglich auf den Makler verzichten. Ist das jedoch Ihr “erstes Mal”, kann die Unterstützung eines Profis Ihnen viel Zeit und Ärger ersparen.

Tipp 5: Liegt ein Spekulationsgeschäft vor?

Ich bin doch kein Spekulant, mögen Sie jetzt vielleicht denken. Und damit liegen Sie sicher richtig, aber die Rechtslage können wir dennoch nicht ganz unberücksichtigt lassen. So sieht es im Einzelnen aus:

 

Sie haben Ihre Wohnung in den letzten beiden Jahren selbst bewohnt In diesem Fall müssen Sie sich keine Sorgen machen. Es handelt sich um ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft, das nicht der Spekulationssteuer unterliegt.
Sie haben die Wohnung vermietet und vor weniger als 10 Jahren gekauft Hier liegt die Sache anders. Es handelt sich dabei um ein Spekulationsgeschäft. Bei Ihrem Wohnungsverkauf müssen Sie sich also darauf einstellen, dass sich aus dem Verkaufsgewinn eine Spekulationssteuer ergibt.

Wichtig zu wissen:

Bei einer vermieteten Wohnung kann es daher durchaus sinnvoll sein, das bestehende Mietverhältnis aufzulösen und zwei Jahre lang selbst die Wohnung zu bewohnen. Allerdings sollten Sie sich genau ausrechnen bzw. ausrechnen lassen, ob diese Variante rentabel ist.

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Unverzichtbar: ein professionelles Exposé

Ob Sie Ihre Wohnung nun mit oder ohne Makler verkaufen wollen, auf ein professionelles Exposé dürfen Sie keinesfalls verzichten. Der Großteil der Interessenten sitzt heutzutage nicht mehr entspannt auf einer Bank und blättert eine Zeitung durch.

 

Vielmehr ist das Internet der bevorzugte Ort, um Immobilien zu verkaufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich richtig gut vorbereiten müssen:

  • Machen Sie professionelle und hochauflösende Fotos von Ihrer Wohnung.
  • Formulieren Sie einen Text, der aussagekräftig ist und möglichst so viele Details enthält, dass Nachfragen von Seiten der Interessenten sich in Grenzen halten (ganz gelingen wird Ihnen das wahrscheinlich trotzdem nicht, aber so ist das eben).
  • Fügen Sie Informationen bei, die für Interessenten sowieso früher oder später wichtig werden, also zum Beispiel einen Grundriss.

 

Wenn Sie ein Naturtalent sind oder bereits Vorerfahrungen haben, sollte es Ihnen nicht schwerfallen, ein Exposé zu gestalten. Andernfalls sollten Sie sich dringend Hilfe holen.