7. Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hängt eng mit dem Energieausweis zusammen. Sie regelt, welche Anforderungen an Gebäude energetisch-effizient gestellt werden. Die EnEV gilt nicht nur für Wohnimmobilien, sondern auch für Betriebsgebäude und Büros.
Die EnEV regelt übrigens nicht nur, was für Standards bei Gebäuden eingehalten müssen, sondern auch, wie es um den Verbraucherschutz in Sachen Transparenz des Verbrauchs von Energie steht.
Um diese Transparenz zu schaffen, wurde der Energieausweis eingeführt. Die Bundesregierung blickt dabei weit in die Zukunft, denn sie will bis 2050 einen komplett klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Hintergrund dieses Vorhabens ist die Motivation, den CO2-Ausstoß aktiv zu senken.
7.1 Energieeinsparverordnung und Hausverkauf
Es liegt nahe, dass nicht nur der Energieausweis im Zusammenhang mit dem Hausverkauf steht, sondern auch die EnEV. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
- Die EnEV schreibt vor, dass zu jedem Haus, das verkauft werden soll, ein entsprechender Energieausweis vorliegen muss. Wie erwähnt zählen Häuser unter Denkmalschutz und Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter zu den Ausnahmen, die die Regel bestätigen.
- Verpflichtende Maßnahmen der Modernisierung können auch Doppelhäuser und Einfamilienhäuser betreffen. Wenn diese nicht umgesetzt werden konnten, muss der potenzielle Käufer über diese Punkt informiert werden. Werden hierbei Mängel arglistig, also absichtlich verschwiegen, kann es dazu kommen, dass der Kaufvertrag abgewickelt wird.
7.2 Einführung und Veränderungen der EnEV
Bevor im Jahr 2002 die EnEV eingeführt wurde, gab es die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung, die danach nicht mehr benötigt wurden. Vor der EnEV war lediglich entscheidend, wie viel Energie innerhalb eines Raumes zur Verfügung gestellt wurde.
Durch die EnEV wurde darüber hinaus relevant, wie viel Energie an der Grenze des Gebäudes übergeben wird. Somit war von nun an auch maßgeblich, ob und welche Verluste es an Verteilungspunkten und Leistungswegen gab.
7.3 Zusammenfassung der EnEV von 2009
Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu Anpassungen der Energieeinsparverordnung. Zusammengefasst seien hier die Änderungen aus dem Jahr 2009:
- Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten wurden um 15 Prozent erhöht.
- Die Höchstgrenze des zulässigen Bedarfs an Primärenergie pro Jahr wurde um 30 Prozent gesenkt (gilt für Modernisierungen von Alt- und Neubauten)
- Die energetischen Anforderungen von Sanierungen an Altbauten wurden um 30 Prozent erhöht (gilt hauptsächlich für Änderungen an Fenstern, dem Dach und der Fassade)
- Die Wärmedämmpflicht an Dachböden wurde eingeführt (davon ausgenommen ist selbstgenutztes Wohneigentum, in dem der Eigentümer mindestens seit 1. Februar 2002 lebt)
- Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche mussten alte Nachtspeicherheizungen ausgetauscht werden
- Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft beeinflussen, mussten wegen der neu eingeführten Aufrüstpflicht mit automatischen Be- und Entfeuchtungsregelungen versehen werden.
- Die Einhaltung der EnEV wurde strengeren Prüfungen unterzogen
- Bei Verstößen gegen die EnEV wurden einheitliche Bußgelder verhängt.
7.4 Die aktuelle Fassung der EnEV von 2014
Die letzten Änderungen der EnEV (Stand: Mai 2019) wurden im Jahr 2014 durchgeführt. Erst mit diesen Änderungen wurde – wie erläutert – der Energieausweis verpflichtend eingeführt:
- Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurden grundsätzlich verboten (Ausnahme hier: selbstgenutztes Wohneigentum)
- Die Bundesländer wurden verpflichtet, in Form von Stichproben die Einhaltung der Vorgaben der EnEV zu überprüfen. Betroffen sind Neubauten, Klimaanlageninspektionen und das Vorhandensein von Energieausweisen.
- Der Energieausweis wurde bei Vermietung und Verkauf von Immobilien zur Pflicht.
Vermutlich wird es in Zukunft weitere Veränderungen der Energieeinsparverordnung geben. Davon kann man jedenfalls ausgehen, insbesondere wenn man daran denkt, dass das Ziel der klimaneutralen Gebäude im Jahr 2050 liegt. Es bleibt abzuwarten, was uns noch erwartet.