Die gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist recht klar geregelt, wenn es ein Testament gibt. Dort hat der Verstorbene normalerweise genau formuliert, wer nach seinem Tod was bekommen soll. Doch nicht immer liegt ein Testament vor, und wenn dieses fehlt, kann es zu Überraschungen kommen.
Gerade hinterbliebene Ehepartner gehen oft davon aus, dass sie die alleinigen Erben sind. Doch dem ist nicht so, wie schon im Jahr 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben wurde (und was sich bis heute in den Grundzügen kaum verändert hat).
Ohne Testament muss der Ehepartner seinen Erbanteil mit den Kindern teilen. Die Aufteilung sieht folgendermaßen aus:
Der lebende Ehepartner erbt im Güterstand der … |
neben einem Kind … |
neben zwei Kindern … |
neben mehr als zwei Kindern … |
… Zugewinngemeinschaft |
1/2 |
1/2 |
1/2 |
… der Gütertrennung |
1/2 |
1/3 |
1/4 |
Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt übrigens die gleiche Regelung, auch wenn es diese im Jahr 1900 freilich noch nicht gab.
Auch wenn keine Kinder vorhanden sind, bedeutet das nicht, dass das Erbe ausschließlich an den verbliebenen Ehepartner fließt. Zunächst haben die Eltern des Verstorbenen einen Erbanspruch. Leben auch diese nicht mehr, kommen Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel ins Spiel.
Risiko von Konflikten bei Erbgemeinschaften
Sie sehen, dass es sich im Falle eines Erbes meist um mehrere Beteiligte handelt. Doch wenn diese gemeinsam ein Haus erben (oder eine Wohnung), müssen sie sich auch gemeinsam darum kümmern.
Jeder Erbe wird unter anderem im Grundbuch eingetragen, er ist also Mitbesitzer, egal, ob es sich um eine vermietete Immobilie handelt, eine unvermietete, eine schuldenfreie oder mit Schulden belastete. Daraus ergeben sich potenzielle Konflikte, insbesondere, wenn einzelne Erben beschließen, das Haus verkaufen zu wollen.
Wenn mehrere Erben im Spiel sind, können sie etwa:
- die Veräußerung der Immobilie
- die Einräumung von Dienstbarkeiten
- die Aufnahme möglicher Finanzierungsgrundschulden oder
- die Löschung von eingetragenen Belastungen
nur einstimmig vornehmen. Doch diese Einstimmigkeit wird längst nicht immer erzielt, im Gegenteil. Oft gibt es Streit rund um Fragen der Immobilie. Derlei Streitigkeiten können so weit gehen, dass sie mit individuellen Verlusten verbunden sind. Vom psychischen Druck, der durch solche Konflikte entsteht, einmal ganz abgesehen.