Manchmal ist es nötig, einen Grundbuchauszug anzufordern. Damit dieses Vorhaben reibungslos gelingt, ist es sinnvoll, sich das Drumherum einmal näher anzuschauen.

1. In aller Kürze: Was ist ein Grundbucheintrag?

Bevor Sie sich über den Grundbucheintrag Gedanken machen, sei kurz erläutert, um was genau es sich eigentlich handelt:

  • Im Grundbuch sind alle Eigentumsverhältnisse verzeichnet.

Dazu gehören etwa die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken, die auf ihnen liegenden Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden. Aber auch Rechte wie zum Beispiel Wohnrecht, Vorkaufsrecht oder Nießbrauchrecht.

Im Grundbuch finden sich also alle relevanten Informationen, die für eine Immobilienfinanzierung oder einen Kauf von Immobilien maßgeblich sind.

2. Wie und wo kann ich einen Grundbuchauszug anfordern?

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann das Grundbuchamt angesteuert werden. Zum anderen gibt es aber auch nicht-behördliche Anbieter. Generell kann man sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, dort sind ausschließlich die Grundbuchämter zuständig.

Unterschiede gibt es auch zwischen Firmen und Privatpersonen. Notare und Behörden müssen häufiger Grundbucheinträge anfordern, sie erhalten meist einen Online-Zugang durch die Bundesländer. Privatpersonen müssen dagegen einen anderen Weg gehen, meistens schriftlich, persönlich, per Brief oder Fax. Oder eben über das zuständige Amtsgericht.

 

2.1 Ist ein Auszug bei einem Internet-Anbieter günstiger?

Das könnte man meinen, denn warum sonst sollte es Anbieter im Netz geben, wenn sie nicht günstiger sind? Doch das ist ein Irrtum. Der Preis für den Grundbuchauszug ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und besagt

  • Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet 10 Euro
  • Ein beglaubigter Auszug kostet 15 Euro. (Stand Juni 2019)

Ein nicht beglaubigter Auszug reicht in aller Regel aus, wenn Sie diesen nur für Ihre Unterlagen benötigen. Brauchen Sie ihn dagegen für eine Immobilienfinanzierung, muss es ein beglaubigtes Exemplar sein.

Internet-Anbieter sind nur sehr selten günstiger. Zudem brauchen diese von Ihnen eine Vollmacht, um überhaupt tätig werden zu können. Dadurch dauert das Verfahren länger, die Kosten für den Grundbuchauszug steigen, Geld sparen Sie meist dadurch also nicht.

3. Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?

Wie schon angedeutet, weisen Sie mit einem Grundbuchauszug Ihre vorhandenen Rechte an Ihrer Immobilie nach. Aber eben auch die Pflichten:

  • Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen, die im Grundbuch zu finden sind.
  • Festgehalten werden alle bestehenden Rechte des Eigentümers (z. B. Wegerechte) und alle möglichen Belastungen.
  • Dazu gehört auch die Grundschuld, die der Absicherung gegenüber der Bank bei einer Finanzierung dient.
  • Wenn Sie also ein Baudarlehen benötigen, kommen Sie um den Grundbuchauszug nicht herum.
  • Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen – auch dann ist der Auszug aus dem Grundbuch notwendig.

4. Was ist ein elektronisches Grundbuch?

Seit ein paar Jahren gibt es das Grundbuch auch in elektronischer Form. An dem Zugang zu dieser Form des Grundbuchs ändert das aber nichts. Nur bestimmte Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse haben, bekommen Zugang:

 

Zugang Einen Zugang können Behörden und Gerichte bekommen. Aber auch bei Notaren liegt ein berechtigtes Interesse vor.
Eingeschränkter Zugang Einen solchen Zugang können etwa Banken und Rechtsanwälte erhalten. Nötig ist jedoch eine schlüssige Begründung, zum Beispiel, wenn eine Bank eine Zwangsversteigerung durchführen will.

 

Inhaltlich unterscheidet sich das klassische nicht vom elektronischen Grundbuch. Alle Daten werden an einer zentralen Stelle gespeichert und enthalten die gleichen Angaben wie die, die Sie auch im herkömmlichen Grundbuch finden.

Ein Vorteil der elektronischen Grundbücher ist die Möglichkeit, sie sich online anzusehen und auszudrucken. Um Zeit zu sparen, ist das eine wirkliche Erleichterung, weil das Heraussuchen der Unterlagen und der Versand mit der Post wegfallen.

Diese Form der Digitalisierung hat aber auch ihren Preis. Neben der Einrichtungsgebühr von 50 Euro kommen weitere Gebühren hinzu. Für jedes Grundbuchblatt werden 8 Euro fällig (Stand: Juni 2019). Wenn Sie also beim zuständigen Grundbuchamt den Grundbuchauszug beantragen, sparen sie gegenüber dem Grundbuchauszug online eine spürbare Summe an Geld.

5. Die drei Abteilungen des Grundbuchs

Die beschriebenen Informationen, die Sie im Grundbuch finden, werden in drei Abteilungen untergliedert:

  • Abteilung I: Hierin sind Angaben zum Eigentümer oder zu den Eigentümern zu finden. Auch die Erbbauberechtigten sind dort zu dokumentiert. Ein Eigentümerwechsel ist erst möglich, wenn das Grundbuchamt diesen durch einen Eintrag dokumentiert hat.
  • Abteilung II:  Diese Abteilung fast Beschränkungen und Lasten zusammen, die das Grundstück betreffen. Solche Lasten können etwa Erbbaurechte, Nießbrauchsrechte oder Vorkaufsrechte sein. Beschränkungen können Insolvenzvermerke sein, aber auch Nacherbenvermerke und Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke.
  • Abteilung III: In dieser Abteilung lassen sich eventuelle Grundpfandrechte finden, also Hypotheken oder Grundschulden.