Bauleitplanung
Die Bundesrepublik erlässt als Bund zentral das für alle Städte bzw. Gemeinden verbindlich bei der Gestaltung und Bebauung der Städte anzuwendende Bauplanungsrecht. Grundlage sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) samt Baulandmodernisierungsgesetz und die Wertermittlungsverordnung (WertV). Im Rahmen des Städtebaus erstellen die Gemeinden Flächennutzungspläne als Bauleitpläne, die die ganze Gemeinde betreffen. Sie haben noch keinen…







