Bürgschaft
Eine Bürgschaft kommt dadurch zustande, dass ein Bürge für eine Verbindlichkeit (bspw. ein Immobiliendarlehen) zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner bürgt. Erlischt diese Verbindlichkeit, ist der Bürge aus seiner Pflicht entlassen. Der Gläubiger hatte vorher mit dem Bürgen (ohne den Schuldner) einen Bürgschaftsvertrag geschlossen, der regelt, dass für den Fall, dass der Schuldner unter Zahlungsunfähigkeit…







