Gemeinden stellen Flächennutzungspläne (FNP) auf. Die meisten Gemeinden leiten aus dem FNP dann für bestimmte Teilgebiete der Gemeinde konkrete Bebauungspläne ab.
Die Existenz eine B-Planes bedeutet, dass für mehr als ein einziges Grundstück, sprich eine Gruppe von Grundstücken, verbindliche Regeln zur Bebauung aufgestellt wurden. Die Optik und Harmonie des örtlichen Erscheinungsbild ist ein wichtiges, mit dem B-Plan bezwecktes Ziel.
Für die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke wird klar definiert, was gebaut werden darf: Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbe- und Industriegebiet.
Ferner wird im B-Plan geregelt, ob die Gebäude freistehen oder bündig aneinander gebaut werden dürfen bzw. müssen. Die Art des Daches sowie seine Neigung kann im Bebauungsplan vorgegeben sein.
Selbst die Farbe der Dachziegel bzw. Fassade oder die Art der Materialien kann dort festgezurrt sein. Man denke nur an die berühmten Reetdächer Sylts.
Wichtige Vorgaben, die im Bebauungsplan stehen, betreffen auch die zulässige Größe der Gebäude. Hierbei werden u.a. die Maße GRZ und GFZ verwendet sowie die zulässige Anzahl der Vollgeschosse.
Eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,6 heißt bspw., dass auf einem 1000qm Grundstück 600qm bebaut werden dürfen. Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an, wie viele QM Wohnfläche erstellt werden dürfen.







