Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer wiederkehrend und wird in der Regel vierteljährlich von der jeweiligen Gemeinde, auf der das Grundstück (mit oder ohne Bebauung) steht, erhoben. Als Sachsteuer bezieht sie sich auf die Sache, das Grundstück. Die Berechnung ist traditionell unübersichtlich und komplex, so dass es regelmäßig politische Diskussionen um Reformen mit dem Zweck der Vereinfachung der Berechnungsmethode gibt. Als Eigentümer vermieteter Immobilien können Sie diese Steuer gänzlich auf Ihren Mieter umlegen, so dass die Grundsteuer letztendlich nur von Ihnen ausgelegt und Ihnen dann vom Mieter ersetzt wird. Meistens erfolgt diese Rückzahlung an den Eigentümer im Zuge der Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter, indem die Summe der jährlichen Grundsteuer, sprich die vierteljährliche Grundsteuer mit vier multipliziert, zu den in der Nebenkostenabrechnung festgestellten umlegbaren Posten der Abrechnung hinzuaddiert wird.

Sollte die Immobilie leer stehen oder das Grundstück ungenutzt sein, muss der Eigentümer für die Grundsteuer aufkommen, was die Betriebskosten dementsprechend erhöht.