Die Grundschuld ist eine Sicherheit für die den Immobilienkauf finanzierende Bank, die jedoch unabhängig vom Darlehen bestehen bleibt. An der Höhe der Grundschuld erkennt man also nicht, wie hoch die Restschuld für

das ursprüngliche Darlehen ist. Selbst wenn keine Verbindlichkeit mehr besteht, muss die Grundschuld nicht zwingend gelöscht werden.

In der Praxis kommt es daher regelmäßig vor, dass ein Käufer, der bei derselben Bank finanzieren möchte, bei der Verkäufer seinen damaligen Kauf finanziert hatte, einfach dessen Grundschuld übernimmt.

Voraussetzung ist, dass die Grundschuld nicht mehr valutiert, die Immobilie also lastenfrei verkauft wird.

Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er nicht die Kosten einer neuen Grundschuldbestellung zu tragen hat.

Der Vorteil für den Verkäufer besteht darin, dass er nicht die Kosten der Grundschuldlöschung zu tragen hat. Da diese beim Immobilienverkauf meist die einzigen Kosten sind, die die Verkäuferpartei zu tragen hat, ergeben

sich in dieser Konstellation keinerlei Kosten für den Immobilienverkäufer bis auf die Maklercourtage. Diese jedoch nur, soweit mit Makler veräußert wurde und es sich nicht um eine Gewerbeimmobilie oder ein Mehrfamilienhaus handelt, das für den Veräußerer frei von Maklercourtage veräußert wurde.