Der Staat hat das Instrument der Zwangsversteigerung als Zwangsverkauf geschaffen, um Darlehensgebern (Gläubigern) zu helfen, Ihre Forderung mithilfe staatlicher Macht wieder zurückzuholen.

Der Schuldner ist unfähig, seine Verbindlichkeiten zu begleichen und daher begehrt der Gläubiger die Verwertung des Vermögens seines Schuldners.

Das Verfahren der Zwangsversteigerung ist öffentlich. Hierzu wird durch das zuständige Amtsgericht ein Bieterverfahren mit klaren Regeln organisiert. In der Praxis ist der Rechtspfleger der maßgebliche Organisator.

Eine Besonderheit stellt die Teilungsversteigerung dar, die vom Verfahren her identisch wie ein Zwangsversteigerung abläuft, jedoch andere Hintergründe besitzt. Meistens geht es einem Akteur, der eine Teilungsversteigerung initiiert,

nicht darum, eine monetäre Forderung wiederzuerlangen, sondern darum, eine Gemeinschaft aufzulösen, in der er sich befindet und aus der er nur per Teilungsversteigerung herauskommt. Daher nennt man die Teilungsversteigerung auch

Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.