Disclaimer: es erfolgt unsererseits keine Steuerberatung. Gerne stellen wir Ihnen jedoch den Kontakt zu Steuerberatern her, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Kauft man eine Immobilie und gewinnt diese über die Jahre an Wert, verfügt sie über eine stille Reserve, sprich: den Unterschied zwischen Anschaffungswert und neuem Marktwert. „Still“, weil man den Marktwert in der

Regel nicht jährlich neu ermittelt, sondern dieser nicht durch Verkauf realisiert wird. Sobald der Verkauf stattfindet, muss die Differenz (Aufdeckung der stillen Reserve) in der Regel versteuert werden.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass dies bei privat gehaltenen Immobilien aktuell (Stand Januar 2023) nach einer Haltedauer von zehn Jahren (vermietete Objekte) bzw. drei Kalenderjahren (selbst

bewohnte Objekte) nicht der Fall ist. Diese „Spekulationssteuer“ entfällt Stand 2023 in diesen Fällen.

Übrigens: die zehn Jahre bei vermieteten Immobilien beziehen sich auf das Datum „zwischen den beiden Kaufverträgen“ (Notarvertrag Kauf und Notarvertrag Verkauf).

Selbst in Fällen, in denen die stille Reserve versteuert werden muss, gibt es noch einen kleinen, halben, Rettungsanker.

Die Steuerzahlung kannn unter bestimmten Umständen zeitlich nach hinten verschoben werden unter Nutzung und Einhaltung des §6b EStG. Hierbei entfällt die Steuer zwar nicht, die Verschiebung kann jedoch aufgrund von Liquiditäts- und Zinseszinseffekten sinnvoll sein.