Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht gilt in Baden-Württemberg seit Juli 2013 für alle wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien. Die Landesbauordnung regelt, dass Flure, Kinderzimmer und alle Räume, in denen geschlafen wird oder werden kann, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten sind. Medizinischer Hintergrund ist, dass im Schlaf unser Geruchssinn ausgeschaltet ist, so dass in der Schlafphase prinzipiell keine körpereigene Brandfrüherkennung erfolgen…