In der Bundesrepublik Deutschland verfügt das jeweilige Bundesland über Souveränität bezüglich des eigenen Bauordnungsrechtes. Das Bauordnungsrecht resultiert in Baden-Württemberg aus der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg sowie weiteren Gesetzestexten.

Jedoch stellt die LBO, ähnlich wie in andern Bundesländern, den wichtigsten Bestandteil der rechtlichen Vorgaben beim Bauen dar.

Es geht hierbei um die Bebauung, sprich: „wie“ gebaut werden darf und nicht darum, „was“ und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf (Bauleitplanung).

Die LBO definiert die Rollen und Pflichten aller Firmen und Personen, die beim Bau involviert sind. Auch wird in der LBO die Aufgabe der beteiligten Baurechtsbehörden genau beschrieben, sprich: wie der Ablauf eines

Baugenehmigungsverfahrens zu erfolgen hat. Auch wird beschrieben, wann es sich um ein Bauvorhaben handelt, das keines Baugenehmigungsverfahrens bedarf.