Wenn von einem Flurstück, bspsw. im Rahmen eines teilweise Verkaufs, nur eine Partie abgetrennt und verkauft wird, muss das ursprüngliche Flurstück offiziell in mindestens zwei neue Grundstücke zerlegt werden.
Die Festlegung neuer Grenzen und deren Abmarkung mit permanent verbleibenden Grenzpunkten vor Ort stellt die Bedingung für die Aufteilung in zwei neue Grundstücke dar.
Diese Veränderung wird im Veränderungsnachweis festgehalten und an das Grundbuchamt übermittelt, das die Veränderung ins Grundbuch einträgt.







