Als Eigentümer einer Immobilie werden Sie laufend in die Instandhaltung und Modernisierung des Objektes investieren müssen, um Vermietbarkeit und Werterhalt sowie Wertsteigerung zu gewährleisten. Das Grundgesetz führt an, dass Eigentum (Sie) verpflichtet. Selbstverständlich sind Sie daher nicht nur verpflichtet, Mieten einzunehmen, sondern auch zu investieren.
Sie haben richtig gelesen: setzen Sie eine zu geringe Miete an, werden Sie sogar mit Steuernachteilen belegt, was bspw. bei Vermietungen an Verwandte beachtet werden muss.

Eigentum verpflichtet ebenso auch zu Ausgaben und diese dürfen Sie, ähnlich einem Unternehmer, der seine Maschinen warten und reparieren lässt, steuermindernd als Werbungskosten absetzen. Diese Ausgaben erhalten die Grundlage Ihrer Wertschöpfung, der Staat setzt Ihnen damit einen Anreiz. Diesen Vorteil verwirkt man, wenn man Immobilien nicht oder selbst nutzt, sprich: wenn man keine oder zu geringe Mieten einnimmt.

In der Regel werden Rechnungen über Werbungskosten an Ihre Privatadresse zugestellt. Bewahren Sie daher stets alle Belege auf und stellen Sie sicher, dass auf der Rechnung der tatsächliche Ausführungsort vermerkt ist. Ihr Steuerberater muss am Beleg selbst ableiten können, zu welcher Immobilie der Beleg gehört, um die Anlage V korrekt auszufüllen. Auch die Darlehenszinsen (jedoch nicht die Tilgung), die Sie für die Finanzierung der vermieteten Immobilie an die Bank bezahlen, stellen Ausgaben dar, die sie absetzen dürfen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie von Ihrer Bank die Jahresbescheinigung über die von Ihnen beglichenen Immobiliendarlehenszinsen erhalten.