Eine Abmarkung stellt eine öffentlich-rechtliche Feststellung der Grenzpunkte dar. Diese Grenzzeichen verbleiben permanent und dürfen nicht verändert werden. Die Abmarkung hat ausschließlich durch die zuständigen Ämter oder aber
durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu erfolgen. Soll eine Parzelle, bspw. im Rahmen einer Realteilung, in mindestens zwei neue Grundstücke aufgeteilt werden, ist die Abmarkung unverzichtbar.







